Eigene Kläranlage eines Abwasserverbands begründet keinen zweiten Herstellungsbeitrag

OVG: Umplanungen und Erneuerungen zählen zum Wesen der Anlage

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Baut ein Abwasser-Zweckverband eine eigene Kläranlage, so entsteht für die Grundstücke deshalb kein zweiter Herstellungsbeitrag. Das geht aus einem unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor (Aktenzeichen OVG 9 N 47.17 vom 03.05.2018). In dem behandelten Fall wandte sich die ...

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