Ein Grundstückseigentümer kann die weitere Benutzung einer Abwasser- oder Wasserleitung auf seinem Grundstück, die ihm und nicht dem Ver- oder Entsorger gehört, untersagen. Dieser Anspruch verjährt nicht, heißt es in einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az.: 4 B 13.1166 vom 29.11.2013). Mit dem ...
Eigentümer kann Stilllegung von ihm gehörenden Leitungen verlangen
VGH: Alternativen zur Leitungsverlegung möglich
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