Aus der Erschließungspflicht der Gemeinde folgt kein Verbot, dem Grundstückseigentümer die Kosten der Erschließung aufzuerlegen. Dies kann auch bereits im Grundstückskaufvertrag verbindlich festgeschrieben werden, heißt es in einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az.: 4 ZB 12.1263 vom ...
Eigentümer muss Anschlusskosten trotz Erschließungspflicht der Gemeinde tragen
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