Wird im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen auch die Entwässerung eines Grundstücks verbessert, kann der Eigentümer zu den Kosten herangezogen werden. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam hervor (Az.: 12 K 338/10 vom 06.11.2013). Der klagende Grundstückseigentümer wandte sich nach der ...
Eigentümer muss für bessere Regenwasserableitung zahlen
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