Eigentümer muss selbst Vorkehrungen zur Rückstausicherung treffen

Rückstau auch bei ordnungsgemäß geplantem Kanalsystem möglich

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Die Bedeutung einer funktionierenden Rückstausicherung betont ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts. Beim Fehlen einer Rückstausicherung kann gegenüber dem Betreiber des Kanalnetzes nicht verlangt werden, Rückstauschäden zu beheben, heißt es in dem Urteil (Aktenzeichen: 4 U 69/20 vom 18.03.2021). Zur ...

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