Die Bedeutung einer funktionierenden Rückstausicherung betont ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts. Beim Fehlen einer Rückstausicherung kann gegenüber dem Betreiber des Kanalnetzes nicht verlangt werden, Rückstauschäden zu beheben, heißt es in dem Urteil (Aktenzeichen: 4 U 69/20 vom 18.03.2021). Zur ...
Eigentümer muss selbst Vorkehrungen zur Rückstausicherung treffen
Rückstau auch bei ordnungsgemäß geplantem Kanalsystem möglich
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