Ein Grundstückseigentümer kann auch dann zu Gebühren für die Entwässerung herangezogen werden, wenn ein Erbbauberechtigter sein Grundstück nutzt. Auch unter diesen Umständen nimmt der Eigentümer die Entwässerungsleistung in Anspruch, stellt das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Urteil fest, mit dem es ...
Eigentümer und Erbbauberechtigter können Gesamtschuldner für Abwassergebühren sein
VG Düsseldorf: Entwässerung in erster Linie grundstücksbezogene Leistung
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