Es ist Sache des Einrichtungsträgers, im Gerichtsverfahren eine nachvollziehbare und stimmige Gebührenbedarfsberechnung vorzulegen. Das Gericht hat nicht die Aufgabe, eine Ersatzkalkulation aufzustellen, heißt es in einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus, in dem es um Abwassergebühren geht (Az.: 6 L ...
Einrichtungsträger muss stimmige Gebührenbedarfsberechnung vorlegen
Kalkulation muss Gebührensatz objektiv rechtfertigen
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