Einwände gegen ein Niederschlagsentwässerungskonzept in einem Bebauungsplan sind substantiiert darzulegen. Die eigene, fachlich nicht näher begründete Einschätzung eines Eigentümers, dass trotz baulicher Maßnahmen wie einer getrennten Entwässerung und der Entlastung des Mischwasserkanals eine Überlastung zu befürchten ist, kann nicht zum Erfolg eines Normenkontrollantrags führen. Diese Feststellung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sinngemäß in einem Urteil getroffen, gegen das die Revision nicht zugelassen wurde.
Über das Urteil des VGH Bayern berichten wir hier: ...