Altanschließer können sich bei Rückzahlung von Beiträgen nicht auf Staatshaftung berufen

OLG: Ursache für die Rechtswidrigkeit liegt in Sphäre der Legislative

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Grundstückseigentümer in Brandenburg können sich im Hinblick auf die Rückzahlung von rechtswidrigen Beiträgen für alte Kanalanschlüsse nicht auf die Staatshaftung berufen. Das geht aus einem Urteil hervor, welches das Brandenburgische Oberlandesgericht am Dienstag vergangener Woche verkündet hat (Aktenzeichen: ...

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