Bundesverwaltungsgericht: Beiträge für Altanschließer in Sachsen-Anhalt zulässig

Dem Gesetzgeber kommt weiter Gestaltungsspielraum zu

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Der Gesetzgeber hat im Hinblick auf Anschlussbeiträge einen weiten Gestaltungsspielraum. Seine Aufgabe ist es, die berechtigten Interessen der Allgemeinheit am Vorteilsausgleich und der einzelnen Vorteilsempfänger an Rechtssicherheit zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen, heißt es in einem aktuell ...

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