Der Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig in der vergangenen Woche in zwei Verfahren aus Brandenburg und Sachsen-Anhalt entschieden (Aktenzeichen: Urteile BVerwG 9 C 9.20 ...
Vertrauensschutz gilt auch gegenüber neuem Träger der Abwasserbeseitigungseinrichtung
Bundesverwaltungsgericht entscheidet in zwei Urteilen zu Altanschließern
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