Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen die Elbvertiefung ab

Kein Verstoß gegen wassserrechtliches Verschlechterungsverbot

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Die über Jahre andauernde juristische Auseinandersetzung um die umstrittene Elbvertiefung ist zu Ende. Die Planfeststellungsbeschlüsse zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe sind nach ihrer erneuten Änderung von Rechts wegen nicht mehr zu beanstanden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am ...

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