Bundesverwaltungsgericht weist letzte Einwände gegen Elbvertiefung ab

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Das Bundesverwaltungsgericht hat letzte Einwände gegen die Elbvertiefung abgewiesen. Die Klagen von Anwohnern aus Övelgönne und Blankenese bleiben ohne Erfolg, teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit. Damit sind aktuell keine Klagen mehr gegen die Fahrrinnenanpassung anhängig.

Die Planfeststellungsbehörde sei zu Recht zu der Einschätzung gelangt, dass das Ausbauvorhaben weder die Standsicherheit des Elbhangs gefährdet noch erhebliche Beeinträchtigungen von Gesundheit und Eigentum durch Bau- und Schiffsverkehrslärm sowie Erschütterungen drohen, so das Gericht. Gegen die Fachgutachten, die dieser Bewertung zugrunde liegen, hätten die Kläger keine durchgreifenden Bedenken erhoben.

Die möglichen Auswirkungen der im November 2016 planfestgestellten Westerweiterung des Containerterminals Eurogate am Südufer der Elbe musste die Planfeststellungsbehörde nicht einbeziehen, stellt das Gericht fest. Ihre Annahme, dass die Fahrrinnenanpassung allenfalls geringfügige Auswirkungen auf den Hochwasserschutz für die Kläger in Övelgönne habe, sei ebenfalls nicht zu beanstanden.

Des Weiteren beruhe die Wahl des Standortes für den neuen Leuchtturm der Richtfeuerlinie Blankenese auf einer fehlerfreien Abwägungsentscheidung. Dass von dem ca. 70 m hohen Oberfeuer für das Nachbargrundstück eine bedrängende Wirkung ausgeht, habe die Planfeststellungsbehörde unter Hinweis auf den Durchmesser des Oberfeuers (4 m), den Abstand zum benachbarten Wohngebäude (ca. 38 m) und den umgebenden Bewuchs mit hohen Bäumen vertretbar verneint, erklärte das Bundesverwaltungsgericht.

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