BVerwG bestätigt Verbot der Entnahme von Grundwasser durch Geflügelhof

OVG weicht bei UVP nicht von Rechtsprechung des BVerwG ab

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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat das vom Landkreis Vechta gegenüber einem Geflügelhof in Lohne ausgesprochene Verbot der Grundwasserentnahme bestätigt. Mit seinem Beschluss hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden des beklagten Landkreises und des beigeladenen Unternehmens dagegen, dass das ...

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