Schlämme aus Kleinkläranlagen sind Abwasserbeseitigungspflicht unterworfen

Beseitigung von Schlamm aus KKA zählt zur Abwasserbeseitigung

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Die Klärschlämme aus Kleinkläranlagen (KKA) können der Beseitigungspflicht in kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen unterworfen werden. Denn die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden Fäkalschlamms zählt zur Abwasserbeseitigung und nicht zur Abfallentsorgung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht ...

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