Donauwehr in Tuttlingen: Kein Aufstau im früheren Umfang erlaubt

Urteil: Keine Erlaubnis bei möglichen schädlichen Gewässerveränderungen

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Die der Stadt Tuttlingen erteilte Erlaubnis zum Aufstau der Donau, die eine schrittweise Absenkung der Stauhöhe beinhaltet, ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg mit einem im März zugestelltem Urteil entschieden (Aktenzeichen: 3 K 5482/18 vom 8.12.2020). Das wasserrechtliche Verbesserungsgebot ...

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