EuGH: Verschlechterungsverbot ist nicht nur programmatische Verpflichtung

Gebote der WRRL gelten auch für konkrete Vorhaben

|
|

Das Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gelten auch für konkrete Vorhaben wie die Vertiefung eines schiffbaren Flusses. Damit gehen das Verbesserungsgebot und das Verschlechterungsverbot über eine bloße programmatische Verpflichtung hinaus, stellte der Gerichtshof ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -