Gemeinde kann Fristen für die Prüfung von Grundstücksanschlüssen festlegen

Urteil: Satzung zur Festlegung von Fristen für Dichtheitsprüfung rechtens

|
|

Eine Gemeinde hat das Recht, mit einer Satzung Fristen für die Prüfung von Anschlussleitungen festzulegen. Dabei kann sich die Gemeinde auf Landesrecht stützen, ohne dass dabei gegen das Wasserhaushaltgesetz (WHG) des Bundes verstoßen wird, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Minden (Aktenzeichen: 9 ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -