Im Wasserrecht unterliegt das Eigentum einer besonders weitgehenden Sozialbindung

Urteil: Verstoß erst gegeben, wenn Führung eines Betriebs unmöglich ist

|
|

Wasserwirtschaftliche Maßnahmen greifen erst dann in die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes ein, wenn durch den verminderten Wasserzufluss die wirtschaftliche Weiterführung eines Betriebs gänzlich unmöglich gemacht wird. Minderungen im geringfügigen Umfang sind dagegen hinzunehmen, heißt es in einem Urteil des ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -