Der Erlass eines rechtswidrigen Schmutzwasserbescheides verletzt eine Amtspflicht und löst dadurch eine Schadenersatzpflicht nach dem Staatshaftungsgesetz aus. Das geht aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Cottbus hervor (Az.: 3 O 407/16). Das Landgericht hat nach eigenen Angaben von Anfang ...
Landgericht Cottbus spricht Altanschließern Schadenersatz durch Zweckverbände zu
Wasser- und Abwasserverbände nach dem Staatshaftungsgesetz verurteilt
Ähnliche Artikel
© 2017 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.