Mikroplastik, das durch Abrieb von Kunstrasen frei wird, stellt momentan noch keinen gesundheits- oder umweltschädlichen Stoff im Sinne der REACH-Verordnung der EU dar. In den Anhängen der Verordnung werde Mikroplastik nicht aufgezählt. Unter anderem mit dieser Feststellung hat das Verwaltungsgericht Stuttgart den ...
Möglicher Gewässer-Eintrag von Mikroplastik kann Kunstrasenplatz derzeit nicht stoppen
VG Stuttgart: Mikroplastik momentan noch kein Stoff im Sinne von REACH
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