Planfeststellung kann Überlassungspflicht für Niederschlagswasser entfallen lassen

OVG: Zuständigkeit konzentriert sich bei Planfeststellungsbehörde

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Ein Grundstück, für das in einem Planfeststellungsbeschluss der Bau einer Niederschlagswasser-Entsorgungsanlage festgelegt worden ist, unterliegt im Hinblick auf die Niederschlagswasser-Entsorgung nicht dem Anschluss- und Benutzungszwang. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht im Wege der ...

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