Wohnraum muss über einen funktionsfähigen und nutzbaren Anschluss für die Wasserversorgung verfügen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem unanfechtbaren Beschluss festgestellt (Aktenzeichen: 14 B 151/21 vom 16.03.2021), mit dem es die Beschwerde gegen eine Entscheidung des ...
Wohnraum muss über funktionsfähigen Anschluss an die Wasserversorgung verfügen
OVG NRW: Wasserversorgung muss sichergestellt sein
Ähnliche Artikel
© 2021 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.