Gemeinde haftet für nicht ordnungsgemäßen Zustand eines Schachtdeckels

OLG: Kanalisation zählt zu Rohrleitungsanlagen im Sinne des HaftpflG

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Die Gemeinde haftet für den nicht ordnungsgemäßen Zustand eines Schachtdeckels, wenn sich bei dessen Betreten eine Fußgängerin verletzt. Das Betreten des in den Gehweg eingelassenen, nicht erkennbar schadhaften Schachtdeckels kann einer geschädigten Fußgängerin grundsätzlich nicht als Mitverschulden ...

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