RP Freiburg: Gütliche Einigung im Streit um den Betrieb der Oberstufe Häusern am Schluchsee

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Im Klageverfahren gegen die im Jahr 2018 erteilte Erlaubnis des Regierungspräsidiums Freiburg (RP) zum Betrieb der Oberstufe Häusern der Schluchseewerk AG haben sich das Unternehmen und die Gemeinde Schluchsee gütlich geeinigt. Wie das Regierungspräsidium mitteilte, werden die beiden Parteien nach seiner Vermittlung eine Vereinbarung schließen, mit der sie die wesentlichen Streitpunkte beilegen.

Die Schluchseewerk AG verzichte dabei teilweise auf bereits genehmigte Bewirtschaftungsoptionen des Schluchsees. Im Gegenzug werde die Gemeinde ihre Klage gegen die Entscheidung des RPs zur Bewirtschaftung des Sees zurückziehen. Der Vereinbarung habe der Gemeinderat von Schluchsee kürzlich zugestimmt. „Wir brauchen den Schluchsee als nachhaltige Quelle erneuerbarer Energie und gleichzeitig braucht die Gemeinde Schluchsee Verlässlichkeit, um den Schluchsee auch weiterhin touristisch nutzen und finanzieren zu können“, erklärte Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer.

Unterschreitung der Mindesthöhe nur in Sondersituationen

Die Erlaubnis aus dem Jahr 2018 sehe unter anderem vor, dass die Schluchseewerk AG den See im Sommer in begrenzten Ausnahmesituationen um bis zu zwei Meter unter das Regel-Absenkungsmaximum von 924 Meter über NN bewirtschaften kann. Auf diese Möglichkeit verzichte die Schluchseewerk AG nun in der touristischen Hauptsaison vom 15. Juni bis zum 15. September. Der zusätzlichen Vereinbarung zufolge darf das Unternehmen in energiewirtschaftlichen Sondersituationen die Mindesthöhe von 924 Metern über NN nur noch um maximal einen Meter unterschreiten. Diese Regelung sei begrenzt auf zehn Vorfälle jährlich mit einer Maximaldauer von insgesamt zehn Tagen pro Jahr. In einem Jahr nicht genutzte Unterschreitungsoptionen verfallen und werden nicht mehr den kommenden Jahren hinzugerechnet.

Nach weiteren Angaben des Regierungspräsidiums hat es auch eine Einigung zum Thema Uferunterhalt gegeben. Hier werde die Schluchseewerk AG weiterhin den bewirtschaftungsbedingten Mehraufwand übernehmen sowie den Unterhalt für Uferbereiche und Bauwerke tragen, die dem Unternehmen gehören oder für die entsprechenden Vereinbarungen mit Dritten bestehen. Für die anderen Uferbereiche sei grundsätzlich die Gemeinde Schluchsee zuständig. Im Fall von Unklarheiten werde das RP die Beteiligten bei einer Verständigung unterstützen.

Rücknahme der Klage der Gemeinde

Mit der Rücknahme der Klage der Gemeinde Schluchsee seien alle Klagen der Klägergemeinschaft, die direkt den Schluchsee betreffen, zurückgezogen worden. Die außergerichtliche Einigung gelte zusätzlich zu der durch das Regierungspräsidium erteilten Erlaubnis, deren Inhalte dadurch nicht berührt werden. Sie werde ab dem Zeitpunkt der Rücknahme der Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg wirksam und könne frühestens nach zehn Jahren mit einer Kündigungsfrist von fünf Jahren gekündigt werden. Ohne Kündigung laufe die Vereinbarung mit der gehobenen Erlaubnis 2077 aus.

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