Schätzung der Wasserverbrauchsmenge darf nicht zu überhöhten Gebühren führen

Verwaltungsgerichten steht keine eigenständige Schätzungsbefugnis zu

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Die Ermittlung einer entnommenen Wassermenge durch Schätzung ist zulässig. Der Schätzung des Verbrauchs in einem bestimmten Veranlagungszeitraum dürfen aber keine Verbrauchsmengen zugeschlagen werden, die schon in vorherigen Veranlagungszeiträumen angefallen sind, heißt es in einem unanfechtbaren Beschluss des ...

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