Der Bau einer Ufermauer an einem Fluss ist eine Unterhaltungsmaßnahme, zu der die Gemeinde berechtigt ist, wenn eine natürliche nicht ausreicht. Im Rahmen des Ermessens der Gemeinde – im vorliegenden Fall der Stadt Dresden – kann die Ufermauer sogar etwas höher sein als es gesetzlich festgelegt ist. Das geht ...
Stadt Dresden darf als Maßnahme der Gewässerunterhaltung Ufermauer bauen
Sächsisches Oberverwaltungsgericht sieht Bau als Unterhaltungsmaßnahme
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