Unechte Rückwirkung von Beitragsbescheid in der Regel verfassungsrechtlich zulässig

Fortbestand des geltenden Rechts kann nicht erwartet werden

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Eine unechte Rückwirkung von Beitragsbescheiden für die Abwasserentsorgung ist in der Regel verfassungsrechtlich zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Cottbus in einem Beschluss bekräftigt, mit dem es im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen einen Beitragsbescheid aus dem Jahr 2016 ...

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