Urteil: Abwasser-Gebührensatzungen müssen Ermächtigungsgrundlage vollständig zitieren

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Gebührensatzungen für Schmutz- und Niederschlagswasser müssen ihre jeweiligen Ermächtigungsgrundlagen vollständig zitieren. Das geht aus einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hervor, mit dem das Gericht einen Gebührenbescheid für rechtswidrig erklärt hat.

Die in dem Fall damit weiterhin maßgeblichen Schmutz- und Niederschlagswassergebührensatzungen seien unwirksam, da sie nicht die Rechtsvorschriften angeben, die zum Erlass der Satzungen berechtigen. Dies sei insbesondere bei belastenden Eingriffen wie der Abgabenerhebung erforderlich.

Die Exekutive müsse durch Angabe ihrer Ermächtigungsgrundlage sich selbst des ihr aufgegebenen Normsetzungsprogramms vergewissern und habe sich auf dieses zu beschränken. Es komme daher nicht nur darauf an, ob sie sich überhaupt im Rahmen der delegierten Rechtssetzungsgewalt bewegt, sondern die in Anspruch genommene Rechtssetzungsbefugnis müsse sich gerade aus den von ihr selbst angeführten Vorschriften ergeben.

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