Anschlussbeitragspflicht entsteht erst mit dem dauerhaften Vorteil

Neu gebildetes Grundstück muss zuerst Eigentümer zugeordnet sein

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Voraussetzung für eine Anschlussbeitragspflicht ist ein dauerhafter Vorteil, der durch den Anschluss geboten wird. Die Anschlussbeitragspflicht entsteht deshalb noch nicht, wenn Grundstücke in ein Bodenordnungsverfahren einbezogen worden sind, das noch nicht abgeschlossen ist, heißt es in einem Urteil des ...

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