Die Durchgängigkeit eines Gewässers ist eine zwingende Mindestvoraussetzung für die Zulassung der im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) genannten Gewässerbenutzungen. Dies ist Leitsatz eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Aktenzeichen: 3 S 2506/18 vom 24.3.2021). Auch der Inhaber eines alten ...
Durchgängigkeit ist Mindestvoraussetzung für Gewässerbenutzung nach WHG
VGH Baden-Württemberg bestätigt Anordnung zum WKW Aitrach
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