Gemeinde entscheidet über Art der Niederschlagswasserbeseitigung

OVG NRW: Möglichkeiten bestehen gleichberechtigt nebeneinander

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Die zulässigen Möglichkeiten der Niederschlagswasserbeseitigung bestehen gleichberechtigt nebeneinander. Damit regelt es die Gemeinde im Bebauungsplan oder in einer Entwässerungssatzung, ob eine Versickerung, eine Verrieselung, eine direkte ortsnahe Einleitung in ein Gewässer oder eine indirekte Einleitung über ...

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