Urteil: Keine Aufhebung bestandskräftiger Beitragsbescheide in Altanschließerfällen

Fehler müsste sich für Nichtigkeit als schlicht unerträglich erweisen

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Das Verwaltungsgericht Cottbus hat in einem so genannten Altanschließerfall entschieden, dass ein rechtswidriger, aber bestandskräftiger Beitragsbescheid nicht aufgehoben wird. Auch in Altanschließerfällen sei ein bestandskräftiger Beitragsbescheid regelmäßig nicht nichtig, heißt es in dem in der vergangenen ...

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