Die Verrohrung eines Bach-Abschnitts stellt einen genehmigungspflichtigen Gewässerausbau dar, der für wasserwirtschaftliche Funktionen eines Baches von Bedeutung ist. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg hervor (Aktenzeichen: Au 9 K 20.2830 vom 05.07.2021), mit dem das Gericht eine ...
Verrohrung eines Bachabschnitts ist genehmigungspflichtiger Gewässerausbau
VG Augsburg bestätigt wasserrechtliche Beseitigungsanordnung
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