Das öffentliche Interesse an der Wasserreinhaltung und der Wasserversorgung der Bevölkerung hat erhebliches Gewicht und kann Einschränkungen der Versammlungsfreiheit rechtfertigen. Diese Feststellung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem Beschluss getroffen, mit dem es ein bereits vom ...
Verfassungsgericht unterstreicht hohen Stellenwert des Grundwasserschutzes
Verbot von Protestcamp in Wasserschutzgebiet bestätigt
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