Versickerung von Straßenoberflächenwasser ins Grundwasser unterliegt Erlaubnispflicht

OVG: Wasser von Straßen kann Grundwasser nachteilig verändern

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Die Versickerung des Straßenoberflächenwassers im Randbereich der Fahrbahn oder auf einem benachbarten Grünstreifen ist eine erlaubnispflichtige Grundwasser-Benutzung. Sie zielt darauf ab, sich des Wassers über den Boden und das Grundwasser zu entledigen. Diese Feststellungen hat das Oberverwaltungsgericht ...

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