Die Versickerung des Straßenoberflächenwassers im Randbereich der Fahrbahn oder auf einem benachbarten Grünstreifen ist eine erlaubnispflichtige Grundwasser-Benutzung. Sie zielt darauf ab, sich des Wassers über den Boden und das Grundwasser zu entledigen. Diese Feststellungen hat das Oberverwaltungsgericht ...
Versickerung von Straßenoberflächenwasser ins Grundwasser unterliegt Erlaubnispflicht
OVG: Wasser von Straßen kann Grundwasser nachteilig verändern
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