Verstoß Deutschlands gegen EU-Nitratrichtlinie: EuGH-Urteil fällt noch diese Woche

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Am kommenden Donnerstag wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil im Verfahren gegen Deutschland wegen Verstößen gegen die EU-Nitratrichtlinie sprechen. Klagegrund war, dass Deutschland bis 2012 zu wenig dafür getan hatte, die Ziele der Richtlinie zu erfüllen. Mittlerweile wurde das deutsche Düngerecht überarbeitet. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) erwarten vom Bund Schritte zur Verringerung der Überdüngung.

Der BDEW bezweifelt eigenen Angaben zufolge, dass die neue Düngeverordnung zu einer nennenswerten Reduzierung der Stickstoff-Überdüngung führt. Zu diesem Ergebnis sei auch eine Studie, die im Auftrag des Verbands erstellt wurde, gekommen. Deutschland riskiere durch weitere Verstöße gegen EU-Recht eine Milliarden-Strafzahlung an die EU.

Karsten Specht, VKU-Vizepräsident, der die kommunalen Wasserversorger vertritt, erklärte mit Blick auf die Urteilsverkündung den Donnerstag: „Wir erwarten Rechtssicherheit in der Frage, ob das alte Düngerecht ausreichend war, um die europäischen Vorgaben umzusetzen. Wir wünschen uns vom Europäischen Gerichtshof so deutliche Aussagen, um zu bewerten, ob das neue Düngerecht ausreichend ist, um die europäischen Vorgaben umzusetzen.“ Wenn sich abzeichnen sollte, dass das nicht der Fall ist, fordert der BDEW von der Bundesregierung, dass sie endlich ein Düngerecht vorlegt, das übermäßige Nitrat-Einträge in die Gewässer konsequent reduziert. „Nur so können wir unsere Trinkwasserressourcen schützen“, so Specht.

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