Für Beurteilung der Verunreinigung des Trinkwassers sind UBA-Werte entscheidend

Mit Epoxidharz sanierte Wasserleitungen sind nicht generell zu entfernen

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Ob als Folge einer Trinkwasser-Verunreinigung eine Schädigung der menschlichen Gesundheit zu befürchten ist, muss auf Basis der vom Umweltbundesamt (UBA) festgesetzten Vorsorgewerte entschieden werden. Diese Feststellung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Urteil getroffen, das der VGH am ...

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