Bei gravierendem Verstoß kann Wassersperre angeordnet werden

VGH Mannheim: Zuwiderhandlung muss aktuell andauern

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Bei einem aktuellen gravierenden Verstoß des Kunden gegen seine Pflichten kann der Versorger eine Wassersperre verhängen. Die Wassersperre darf daher nicht verhängt werden, wenn zwar rückständige Wasserversorgungsgebühren bestehen, die laufenden Abgabenschulden aber – mit hinreichender Aussicht auch in Zukunft ...

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