VGH: Duldungspflicht des Eigentümers gilt auch für vorhandene Abwasserleitung

„Leitung ist nicht auf Verlangen um Grundstück herumzuführen“

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Die Vorstellung, eine über mehrere Privatgrundstücke verlaufende Abwasserleitung müsse auf Verlangen eines einzelnen Betroffenen um dessen Grundstück herumgeführt werden, ist abwegig. Diese Feststellung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem unanfechtbaren Beschluss getroffen (Az.: 4 ZB ...

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