Gutachten des Wasserwirtschaftsamts kommt mehr Gewicht zu als Expertise eines Instituts

VGH: Keine Anordnung gegen Betrieb, der Bach nicht tatsächlich verunreinigt

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Wenn ein Betrieb, der umweltschädliche Güter lagert und behandelt, keine schädlichen Gewässerveränderungen verursacht und kein verunreinigtes Oberflächenwasser in einen Bach einleitet, können von der Behörde keine wasserrechtlichen Anordnungen gegen den Betrieb verlangt werden. Diese Feststellung hat der ...

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