Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat am 13. Dezember 2021 eine Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen (Aktenzeichen: 8 C 21.2510). Die Antragstellerin, eine Grundstückseigentümerin, begehrte von der unterhaltspflichtigen Antragsgegnerin, einer Gemeinde, im ...
Einzelne Anlieger haben kein subjektiv- öffentliches Recht auf Gewässerunterhaltung
VGH Bayern weist Beschwerde einer Grundstückseigentümerin zurück
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