Hochwasser-Schäden an einem Wehr fallen nicht unter das von der Elementarschadensversicherung abgedeckte Risiko „Überschwemmung". So urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem aktuellen Fall (Az.: 7 U 53/16 vom 01.11.2017). Der Betreiber einer Wasserkraftanlage wollte vor Gericht erstreiten, dass ...
Elementarschadensversicherung: Schäden im Flussbett nicht abgedeckt
Hochwasser-Schäden an Wehr fallen nicht unter Risiko „Überschwemmung“
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