„Entlastungsmenge nicht abwasserabgabepflichtig“

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Für die Einleitung einer überschüssigen Entlastungsmenge aus dem betrieblichen Regenrückhaltebecken sind Unternehmen nicht abwasserabgabepflichtig. Diese Feststellung haben die Rechtsanwälte Rüdiger Breuer und Anno Oexle von der Kanzlei Köhler & Klett in einem Beitrag für die Zeitschrift für Deutsches und ...

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