Entnahmeentgelt darf nicht geschätzt werden, wenn Angaben zum Verbrauch vorliegen

Urteil des OVG Saarlouis zur Berechnung von Grundwasser-Entnahmeentgelt

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Wenn Angaben zur tatsächlich entnommenen Menge an Grundwasser gemacht werden, kann der Berechnung des Grundwasser-Entnahmeentgelts keine Schätzung mehr zu Grunde gelegt werden. Die tatsächliche Fördermenge muss berücksichtigt und der Festsetzungsbescheid entsprechend geändert werden. So urteilte aktuell das ...

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