Wenn Angaben zur tatsächlich entnommenen Menge an Grundwasser gemacht werden, kann der Berechnung des Grundwasser-Entnahmeentgelts keine Schätzung mehr zu Grunde gelegt werden. Die tatsächliche Fördermenge muss berücksichtigt und der Festsetzungsbescheid entsprechend geändert werden. So urteilte aktuell das ...
Entnahmeentgelt darf nicht geschätzt werden, wenn Angaben zum Verbrauch vorliegen
Urteil des OVG Saarlouis zur Berechnung von Grundwasser-Entnahmeentgelt
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