Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetzes (NKAG) schiebt die Entstehung der Beitragspflicht für die Fälle der Errichtung einer Kleinkläranlage bis zu dem Zeitpunkt hinaus, zu dem die im Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) geregelte Schutzfrist von 15 Jahren abgelaufen oder der Anschluss tatsächlich hergestellt ist. Wird der Anschluss tatsächlich hergestellt, wird die auf Dauer gesicherte Möglichkeit zur Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung verwirklicht. Auf die Erteilung einer förmlichen Genehmigung des Grundstücksanschlusses kommt es dann nicht mehr an. Diese Sätze stellt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg einem aktuellen Urteil voraus....
Entstehung der Kanalbau-Beitragspflicht in den Sonderfällen errichteter Kleinkläranlagen
OVG Lüneburg gibt Grundstückseigentümerin Recht
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