Die Entwässerung eines Grundstücks ist generell jede auf Beseitigung von Wasser von einem Grundstück gerichtete Tätigkeit, mag es sich um Grundflächenwasser oder Oberflächenwasser handeln. Dazu zählen beispielsweise auch das Ableiten von Niederschlagswasser, das Ablassen von Teichen oder auch die Trockenlegung von Moor- und Sumpfgrundstücken, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen.
Das Gericht hat mit dem Urteil die Rechtmäßigkeit einer Duldungsverfügung bestätigt, mit der der Kläger verpflichtet wird, das oberirdische Überleiten von Wasser aus Teichen aus einem Park über sein Grundstück sowie das damit verbundene Auslegen von Wasserbausteinen zu dulden.
Hier lesen Sie weiter: ...




