Der Entzug von Erdwärme aus dem Grundwasser bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Ist eine Gewässerbenutzung formell illegal, kann sie mit sofortigem Vollzug untersagt werden. Diese Feststellungen hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einem unanfechtbaren Beschluss getroffen (Az.: 2 B 896/12 vom ...
Entzug von Erdwärme aus dem Grundwasser bedarf wasserrechtlicher Erlaubnis
Illegale Gewässerbenutzung kann mit sofortigem Vollzug untersagt werden
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