Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach mehr als 30 Jahren rechtswidrig

VG Düsseldorf: Vorhersehbarkeit von Beiträgen muss gegeben sein

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Die Stadt Wuppertal durfte im Jahr 2014 für den bereits in den Jahren 1983/84 erfolgten Ausbau der Straße „Am Walde" in Wuppertal-Elberfeld keine Erschließungsbeiträge in Höhe von jeweils ca. 3.500 Euro mehr erheben. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Juli mit zwei Urteilen entschieden (Az.: 12 K ...

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