Die Stadt Wuppertal durfte im Jahr 2014 für den bereits in den Jahren 1983/84 erfolgten Ausbau der Straße „Am Walde" in Wuppertal-Elberfeld keine Erschließungsbeiträge in Höhe von jeweils ca. 3.500 Euro mehr erheben. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Juli mit zwei Urteilen entschieden (Az.: 12 K ...
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach mehr als 30 Jahren rechtswidrig
VG Düsseldorf: Vorhersehbarkeit von Beiträgen muss gegeben sein
Ähnliche Artikel
© 2016 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.