Eine Wasserbehörde ist befugt, die Einleitungswerte für den Ablaufstrom einer Kläranlage im Rahmen ihres wasserwirtschaftlichen Ermessens nach § 12 Abs. 2 WHG zu verschärfen. Diese Feststellung trifft das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) in einem Beschluss (Az.: 20 A 2660/12 vom 30.09.2015) ...
Ermessensausübung: Wasserbehörde kann Einleitungswerte einer Kläranlage verschärfen
Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme haben Lenkungswirkung
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